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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Momentum Pictures Werbefotografie
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern dem Fotografen ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, die auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt; der Vertragspartner erwirbt dabei eine einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck. Bei jeder Nutzung ist die Herstellerbezeichnung deutlich lesbar anzubringen. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung und ordnungsgemäßer Namensnennung als erteilt. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden.
3. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung
Das Eigentumsrecht am Filmmaterial bzw. an digitalen Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung in Onlinedatenbanken, Archiven, Internet oder Intranets über den internen Gebrauch hinaus ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung gestattet. Der Fotograf archiviert die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer eines Jahres; im Fall des Verlusts oder der Beschädigung bestehen keinerlei Ansprüche.
4. Kennzeichnung
Der Fotograf ist berechtigt, Lichtbilder mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung elektronisch verknüpft bleibt.
5. Nebenpflichten
Für die Einholung erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und Zustimmungen zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Aufnahmeobjekte sind unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen; andernfalls ist der Fotograf berechtigt, Lager- und Transportkosten zu berechnen.
6. Verlust und Beschädigung
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, beschränkt auf Materialkosten und kostenlose Wiederholung der Aufnahme. Weitere Ansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, bestehen nicht. Dies gilt entsprechend für übergebene Vorlagen, Produkte und Requisiten; wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
7. Vorzeitige Auflösung
Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, etwa bei Zahlungseinstellung, berechtigten Bonitätsbedenken oder fortgesetztem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Nachfristsetzung.
8. Leistung und Gewährleistung
Der Fotograf führt den Auftrag sorgfältig aus und ist hinsichtlich Bildgestaltung, Aufnahmeort und Mitteln frei, sofern keine schriftlichen Anordnungen vorliegen. Für Mängel aufgrund unrichtiger Anweisungen des Vertragspartners wird nicht gehaftet; der Vertragspartner trägt das Risiko für äußere Umstände wie Wetterlage. Unerhebliche Mängel und Farbdifferenzen bei Nachbestellung begründen keine Haftung. Feste Auftragstermine werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zugesichert.
9. Werklohn / Honorar
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seiner Preisliste bzw. ein angemessenes Honorar zu. Material- und sonstige Kosten sind gesondert zu bezahlen. Nimmt der Vertragspartner aus eigenen Gründen Abstand, bleibt das vereinbarte Entgelt geschuldet. Bei Stornierung eines gebuchten Termins gilt folgende gestaffelte Regelung: bis 14 Tage vorher kostenfrei; ab 14 Tagen bis 72 Stunden vorher 50 % des Honorars zzgl. Nebenkosten; innerhalb von 72 bis 48 Stunden vorher 75 % zzgl. Nebenkosten; innerhalb von 48 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen 100 % zzgl. Nebenkosten.
10. Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, steht dem Fotografen im Fall einer Nutzungsbewilligung ein gesondertes Werknutzungsentgelt zu.
11. Zahlung
Mangels anderer Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten; das Resthonorar ist nach Fertigstellung bzw. Rechnungslegung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz verrechnet. Das Eigentum an gelieferten Bildern geht erst mit vollständiger Zahlung über.
12. Datenschutz
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bankverbindung, Bilddaten) zur Vertragsdurchführung sowie für eigene Werbezwecke. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die genannten Zwecke bzw. gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Der Vertragspartner hat unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei der zuständigen Behörde.
13. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen
Sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht, ist der Fotograf berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt hierzu seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf entsprechende Ansprüche.
14. Schlussbestimmungen
Für Klagen gegen einen Vertragspartner mit Wohnsitz im Inland ist das Gericht seines Wohnsitzes zuständig. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB gelten sinngemäß auch für vom Fotografen hergestellte Filmwerke oder Laufbilder, unabhängig vom angewendeten Verfahren.